Dehmer und Partner - Kanzlei Fassade

Handels- und Wirtschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Handels- und Wirtschaftsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, Alleinvertreter- oder Alleinvertriebsverträgen, Konsignationslagerverträgen oder Vertragshändlerverträgen, unter anderem auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen.

Die Beratung, Prüfung und Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen, wie bspw. Kauf-, Dienst-, Werk- oder Lieferverträgen gehört ebenso wie die Gestaltung oder Überprüfung von Allgemeinen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen zu unserem Beratungsspektrum in diesem Bereich, das auch den gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht) umfasst.