Unternehmensbewertung
Aufgrund der ausgewiesenen Expertise auf diesen Gebieten kann das Bewertungs-Know-How auch für die Einzelmandate zur Unternehmensbewertung bei Sonderanlässen (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Aktionären untereinander oder mit Gesellschaften, Erb- und Pflichtteilsfragen, Ehescheidungen, Abfindungen von Geschäftsführern oder Vorständen), bei Liquidation und Insolvenz zur Verfügung gestellt werden.